Batteriegesetzhinweise
Hinweise und Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
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Allgemeine Hinweise
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Pflichten und Rolle der Endnutzer
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Getrennte Sammlung, Rückgabe und Wiederverwendung
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Vorbereitung zur Umnutzung und Behandlung von Altbatterien
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Sicherheitsanweisungen für die Handhabung von Altbatterien
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Bedeutung der Kennzeichnungen und Symbole
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Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten über unseren Shop
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Recyclingprozesse verschiedener Batterietypen
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Praktische Hinweise zur sicheren Übergabe und Lagerung
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Nachhaltiger Umgang mit Batterien und Akkus
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Verhalten bei ausgelaufenen oder beschädigten Batterien
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Informationen zum Batteriepfand
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Hinweise zur Modellpflicht
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Weiterführende Informationen
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Rechtlicher Hinweis
1. Allgemeine Hinweise
Im Lieferumfang einzelner unserer Produkte befinden sich Batterien oder Akkumulatoren (nachfolgend zusammenfassend „Batterien“ genannt).
Batterien können umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten und dürfen nicht über den Haus- oder Restmüll entsorgt werden.
Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit müssen Batterien getrennt gesammelt, zurückgenommen und einer fachgerechten Behandlung zugeführt werden.
Die rechtliche Grundlage bildet das Batteriegesetz (BattG) in Verbindung mit den geltenden europäischen Vorschriften.
2. Pflichten und Rolle der Endnutzer
Endnutzer tragen eine zentrale Rolle bei der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung.
Sie können durch folgende Maßnahmen aktiv zur Verlängerung der Lebensdauer von Batterien beitragen:
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Bevorzugung kabelgebundener Geräte, wenn möglich.
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Verwendung wiederaufladbarer Akkus statt Einwegbatterien.
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Richtige Pflege und Lagerung von Batterien: trocken, kühl, nicht übermäßig heiß oder kalt.
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Regelmäßiges Aufladen und Entladen wiederaufladbarer Batterien, um Tiefentladungen zu vermeiden.
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Einsatz von Ladegeräten mit Abschaltautomatik oder geeignetem Ladeprofil.
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Nutzung von Batterie-Überwachungssystemen (z. B. Batterie-Monitor oder Shunt), um die Entladung zu kontrollieren.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben und dürfen diese nicht über den Hausmüll entsorgen.
3. Getrennte Sammlung, Rückgabe und Wiederverwendung
Altbatterien müssen getrennt gesammelt und an geeignete Rücknahmestellen abgegeben werden.
Dazu gehören:
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kommunale Sammelstellen, Recyclinghöfe und Wertstoffhöfe
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Verkaufsstellen und Händler mit Rücknahmesystem
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kostenlose Rückgabemöglichkeiten bei teilnehmenden Sammelstellen
Händler, die Batterien an Endnutzer verkaufen, sind verpflichtet, eine kostenfreie Rückgabe für Altbatterien zu ermöglichen.
Die getrennte Sammlung ermöglicht die Wiederverwendung von Materialien und verhindert, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
4. Vorbereitung zur Umnutzung und Behandlung von Altbatterien
Batterien können nach ihrer ursprünglichen Nutzung für andere Zwecke aufbereitet werden („Umnutzung“).
Beispielsweise können Batterien aus Elektrofahrzeugen nach Prüfung und Rekonditionierung als stationäre Energiespeicher weiterverwendet werden.
Abgenutzte Batterien werden in zugelassenen Recyclinganlagen behandelt.
Je nach Typ kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, z. B. mechanische Zerkleinerung, pyrometallurgische (thermische) oder hydrometallurgische (chemische) Prozesse.
Diese Verfahren ermöglichen die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe wie Lithium, Nickel, Kobalt, Zink oder Blei und verhindern, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
Lithiumhaltige Batterien erfordern aufgrund ihres chemischen Aufbaus besondere Sicherheitsmaßnahmen beim Recycling.
5. Sicherheitsanweisungen für die Handhabung von Altbatterien
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Beschädigte oder ausgelaufene Batterien nicht mit bloßen Händen anfassen, sondern Schutzhandschuhe tragen.
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Beschädigte Batterien separat, trocken, kühl und in einem verschlossenen, nicht leitfähigen Behälter lagern.
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Kurzschlüsse vermeiden, indem Pole mit Klebeband abgeklebt oder Batterien in nicht leitfähige Behälter gelegt werden.
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Batterien niemals öffnen, quetschen, zerschlagen oder ins Feuer werfen.
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Stark beschädigte oder rauchende Lithiumbatterien nicht mehr anfassen, betroffene Bereiche lüften und ggf. Feuerwehr oder Entsorgungsstelle informieren.
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Starterbatterien und größere Akkumulatoren gelten als Gefahrgut und dürfen nur über zugelassene Transportunternehmen versendet werden. Nicht korrekt deklarierte Gefahrgutsendungen werden nicht angenommen.
6. Bedeutung der Kennzeichnungen und Symbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Unterhalb des Symbols können chemische Bezeichnungen stehen, die auf enthaltene Schadstoffe hinweisen:
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Pb = enthält Blei (mehr als 0,004 Masseprozent)
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Cd = enthält Cadmium (mehr als 0,002 Masseprozent)
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Hg = enthält Quecksilber (mehr als 0,0005 Masseprozent)
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Li = enthält Lithium
Die enthaltenen Stoffe können bei unsachgemäßer Entsorgung schädlich für Umwelt, Menschen und Tiere sein.
Bitte beachten Sie diese Kennzeichnungen und führen Sie Batterien stets der richtigen Entsorgung zu.
7. Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten über unseren Shop
Sie können bei uns erworbene Batterien und Akkus ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt bei uns abgeben:
Busse Yachtshop GmbH
Konrad-Zuse-Ring 30
24220 Flintbek
Wir sorgen für eine fach- und umweltgerechte Entsorgung über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb.
Unsere WEEE-Reg.-Nr.: DE55258483
8. Recyclingprozesse verschiedener Batterietypen
Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien:
Häufige Batterietypen. Sie enthalten u. a. Zink und Mangan, die beim Recycling in speziellen Anlagen geschmolzen und wiedergewonnen werden.
Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien:
Verwendet in wiederaufladbaren Geräten. Nickel wird recycelt, Cadmium als gefährlicher Stoff gesondert und umweltgerecht entsorgt.
Blei-Säure-Batterien (AGM, Gel):
Vor allem in Fahrzeugen und Booten als Starter- oder Verbraucherbatterien im Einsatz. Beim Recycling werden Blei und Säure voneinander getrennt, Blei wiederverwertet und Säurerückstände neutralisiert.
Lithium-Batterien und -Akkus:
Enthalten Lithium, Nickel und Kobalt. Beim Recycling werden sie zunächst entladen, dann zerlegt und chemisch behandelt, um die Metalle zurückzugewinnen. Aufgrund der hohen Reaktivität ist das Recycling von Lithiumbatterien nur in speziell gesicherten Anlagen erlaubt.
9. Praktische Hinweise zur sicheren Übergabe und Lagerung
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Batterien möglichst nach Typ trennen (Haushalts-, Fahrzeug-, Gerätebatterien).
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Kontakte vor der Abgabe abkleben, um Kurzschlüsse zu verhindern.
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Beschädigte oder ausgelaufene Batterien getrennt in einem verschlossenen Behälter aufbewahren.
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Batterien stets trocken und kühl lagern.
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Kinder sollten keinen Zugang zu alten oder beschädigten Batterien haben.
10. Nachhaltiger Umgang mit Batterien und Akkus
Ein bewusster Umgang mit Batterien kann Abfall vermeiden und Ressourcen schonen.
Endnutzer können Folgendes beachten:
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Geräte mit Netzanschluss bevorzugen, wo möglich.
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Wiederaufladbare Akkus statt Einwegbatterien verwenden.
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Akkus regelmäßig pflegen und korrekt lagern (nicht über längere Zeit entladen lagern).
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Energieeffiziente Geräte kaufen, um Stromverbrauch und Akkuverschleiß zu reduzieren.
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Bootsbatterien oder Starterbatterien mit einem Batterie-Monitor überwachen, um Tiefentladungen zu vermeiden.
11. Verhalten bei ausgelaufenen oder beschädigten Batterien
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Gerät sofort ausschalten und Batterie vorsichtig entfernen.
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Handschuhe tragen, um Hautkontakt mit austretenden Substanzen zu vermeiden.
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Ausgelaufene Elektrolyte mit einem feuchten Tuch abwischen und die Fläche gründlich reinigen.
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Beschädigte Batterien getrennt aufbewahren und an einer Sammelstelle abgeben.
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Gerät vor Wiederinbetriebnahme auf Schäden überprüfen.
12. Informationen zum Batteriepfand
Beim Kauf einer neuen Starterbatterie wird gemäß § 10 BattG ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer erhoben, sofern keine gebrauchte Starterbatterie zum Zeitpunkt des Kaufes zurückgegeben wird.
Bitte beachten Sie, dass gebrauchte Starterbatterien als Gefahrgut gelten und nur mit entsprechend zugelassenen Logistikunternehmen versendet werden dürfen.
Nicht korrekt deklarierte Gefahrgutsendungen können nicht angenommen werden.
Alternativ können Sie gebrauchte Starterbatterien kostenfrei bei vielen Wertstoffhöfen abgeben.
13. Hinweise zur Modellpflicht
Die im Batteriegesetz geforderten Informationen müssen alle Batteriemodelle umfassen, die der Händler führt.
Diese Hinweise dürfen allgemein formuliert sein, sofern sichergestellt ist, dass sie für alle Batterietypen im Sortiment gelten.
Ergänzende produktspezifische Angaben (z. B. chemische Zusammensetzung, Kapazität oder besondere Entsorgungshinweise) sollten auf den jeweiligen Produktseiten oder in den technischen Datenblättern bereitgestellt werden.
14. Weiterführende Informationen
Offizielle Informationen zum Batteriegesetz, zu Kennzeichnungen, Rücknahmesystemen und Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie bei:
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Lokale Entsorgungsbetriebe und kommunale Sammelstellen
15. Rechtlicher Hinweis
Dieser Informationstext dient der umfassenden Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten gemäß Batteriegesetz (BattG) und der EU-Batterieverordnung.
Er fasst die relevanten Anforderungen für Endnutzer, Händler und Rücknahmestellen in verständlicher Form zusammen.
Für rechtsverbindliche Einzelregelungen gilt ausschließlich der jeweils aktuelle Gesetzestext.
Flintbek, 16. Oktober 2025
